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ExtraCheck KHK Drucken E-Mail

 

Mit dem ExtraCheck KHK startet am 01.09.2009 der dritte Direktvertrag der Deutschen BKK für Ärzte nach § 73 c SGB V. Gegenstand dieses Vertrages ist es, den Informationsstand des Patienten hinsichtlich der prädiktiven Bedeutung seines individuellen Beschwerdemusters zu überprüfen, die aktuelle Medikation zu kontrollieren und nochmals intensiv über die Bedeutung der konsequenten und tageszeitlich adjustierten Einnahme zu beraten.

Im Ergebnis soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der ambulanten Versorgung gesteigert, Krankheitsprogredienzen vermieden und die Lebensqualität der betroffenen Versicherten verbessert werden.

Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte

  • Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und
  • Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Praktischer Arzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und
  • Teilnahme an den Disease-Management-Programmen (DMP) der Deutschen BKK
Der Vertragsabschluss ist freiwillig. Die Ärzte erklären Ihren Abschluss durch Unterzeichnen und Zusenden des unterschriebenen Vertrages inkl. Vertragsanlage an:

 

medconsult -dr. heberlein                 Hotline für Fragen zum Vertrag und zum Vertragsservice                                 Vertragsabschluss

Burgwaldring 19                                Telefon: (0 84 31) 5 36 10 - 0
86697 Oberhausen-Kreut                  Telefax: (0 84 31) 5 36 10 - 19

                                                          e-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

 

Anspruchsberechtigte 

 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Behandlung Versicherte der Deutschen BKK sind, und
  • mit diagnostizierter koronarer Herzerkrankung behandelt werden, und
  • die an einem Disease-Management-Programm KHK der Deutschen BKK (sog. Plus Programme KHK) teilnehmen und
  • die bei einem an diesem Vertrag teilnehmenden Arzt die Teilnahme- und Einverständnis-Erklärung unterzeichnet haben.

                 

Leistungsinhalt und Vergütung
 

Der an diesem Vertag teilnehmende Arzt kann maximal einmal im Kalenderjahr folgende Leistung für Patienten der Deutschen BKK durchführen:

  • Überprüfung der aktuell verwendeten Medikation
  • Kontrolle der Compliance 
  • Aufklärung zur Reduktion von Risikofaktoren (z.B. Lebensstiländerung)
  • Darstellung der Auswirkungen bei Nichtbeachtung oder unzureichender Anwendung der verordneten Arzneimittel   

     

Die erbrachten ärztlichen Leistungen für Versicherte der Deutschen BKK werden jeweils mit 20,00 Euro vergütet.

Weitere Informationen zum Vertrag und den Anlagen erhalten Sie unter der oben angegebenen Vertragshotline.     

pdf Vertrag ExtraCheck KHK
pdf Extracheck KHK Abrechnungsbogen